AUCH DIE SCHWEIZ BEKÄMPFT ILLEGALE STEUERFLUCHT
| Alles legal gemäss Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz Im Rahmen der bilateralen Verträge I zwischen den 15 alten Staaten der EU und der Schweiz ist das ausgehandelte Freizügigkeitsabkommen seit dem Für einen Teil der derzeit 12 neuen EU-Staaten wird über ähnliche bilaterale Verträge mit der Schweiz verhandelt. Dies bedeutet, dass die 15 alten EU-Staaten, zum Beispiel Deutschland, die Freizügigkeit seiner Bürger mittragen. Genauso wie Schweizer Bürger in Berlin oder Hamburg Hauptwohnsitz nehmen können, ist es auch Deutschen, zum Beispiel Rentnern, offiziell erlaubt, Hauptwohnsitz am Zürichsee, im Tessin, am Genfersee oder sonst wo in der Schweiz zu nehmen. Dabei haben sich beide, in unserem Beispiel Schweizer und Deutsche, den für ihre Länder gültigen Steuergesetzen zu unterziehen. |